LG Schweinfurt: Teilabnahme, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Verhandlungsprotokoll, Elektronisches Dokument, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Abgeschlossene Teilleistungen, Streitwert, Elektronischer Rechtsverkehr, Nachunternehmervertrag, Ergebnis der Beweisaufnahme, Vorzulegende Unterlagen, konkludentes Verhalten, Leistungsverzeichnis, Ursprüngliches Klagebegehren, TÜV-Abnahme, Abnahmeprotokoll, Förmliche Abnahme, Zur Abnahme, Abnahmereife, Fiktive Abnahme
Endurteil vom 11.04.2022 – 14 O 451/20 Bau